Offener Brief

Stand:  02.06.2020

Sehr geehrte Mitglieder,

wir haben die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen für die Gewerbebetriebe im Wirtschaftsraum Baunatal zum Anlass genommen, uns mit einen offenen Brief an die Baunataler Kommunalpolitik zu wenden. Den Inhalt können Sie hier nachlesen. 

Aktuelle Hinweise zur Corona-Krise

 (Stand 07.05.2020)

Einleitung

Die Corona-Pandemie hat Hessen vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem von uns viel abverlangt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben durch ihre Opferbereitschaft und ihr diszipliniertes Verhalten dazu beigetragen, dass wir jetzt Lockerungen der Maßnahmen ergreifen können. Hier gelten der große Dank und die Anerkennung der Hessischen Landesregierung insbesondere den zahlreichen Helfern.
Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen dürfen wir nur mit äußerster Besonnenheit mit den sicher an vielen Stellen ersehnten Lockerungen umgehen. Um den Menschen stufenweise wieder ihren gewohnten Alltag ermöglichen zu können, bedarf es allerdings enger Rahmenbedingungen. Wir müssen Eigenverantwortung übernehmen, indem wir weiter aufeinander Acht geben und uns gegenseitig schützen. Gegenüber Risikogruppen tragen wir alle eine besondere Verantwortung. Die tragenden Säulen sind

ABSTAND, HYGIENE UND NACHVERFOLGUNG.

Wir müssen sorgsam sein und Abstands- und Hygieneregeln befolgen. Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, haben wir ein System zur Kontaktnachverfolgung aufgebaut, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen. Für besonders betroffene Regionen halten wir mobile Einheiten des Landes zur Kontaktnachverfolgung bereit. Die Testkapazitäten werden wir kontinuierlich steigern. Für all diejenigen, die ihrer Eigenverantwortung nicht gerecht werden, halten wir als letztes Mittel Sanktionen bereit. Mit den Lockerungen, die wir uns alle wünschen, geht besondere Verantwortung auf jeden Einzelnen von uns über. Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung für alle. Jeder hilft bei der Eindämmung der Pandemie, indem er sich an die Regeln hält.

Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind und waren immens. Unsere Arbeitnehmer, Selbständigen, kleineren und mittleren Betriebe bis hin zu den (Groß-) Unternehmen, die durch die Krise finanzielle Einbußen hinzunehmen haben, werden wir weiterhin unterstützen. Auch hier gilt es, möglichst bald stufenweise zu einem Normalbetrieb zurückzufinden. Selbstverständlich auch hier nur unter der Voraussetzung wirksamer Hygienekonzepte und im Rahmen einer akzeptablen Entwicklung der Neuinfektionen.

II. Die neuen Regelungen im Einzelnen
Grundsätzlich gilt, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen
Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.
Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.

Das Wichtigste:

  • Alle Geschäfte in Deutschland können ab dem 9. Mai wieder öffnen, unabhängig von ihrer Größe. Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter wird damit aufgehoben. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin. Infos dazu finden Sie weiter unten.
  • Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos, Spielhallen und Wettbüros (innen und außen) können ab dem 15. Mai wieder unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten öffnen. Zugelassen ist ein Gast pro 5 Quadratmeter. Tanzlokale und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmern und auf Campingplätzen sind ebenso ab dem 15. Mai wieder erlaubt. Abstands- und Hygieneregeln sind auch hier zwingend einzuhalten. Darüber, wie diese im Detail aussehen, informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen bekannt sind.
  • Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen.
  • Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen.
  • Personen aus zwei verschiedenen Haushalten sollen sich wieder treffen dürfen.

 

Quelle: hessen.de  07.05.2020

 

 

KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit elf bis 249 Mitarbeitern

Stand: 14.04.2020

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Die wichtigsten Eckpunkte des KFW-Schnellkredits sind:

  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank

Ab dem 15.4. kann der KfW-Schnellkredit beantragt werden.

_____________________________________________________________________________________

 

Sofortprogramm: 100 Prozent Zuschuss für Beratung zu Wegen aus der Corona-Krise

Stand: 03.04.2020

Corona-Sofortprogramm zum Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows"

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Rahmen des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" ein Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aufgelegt. Das Sofortprogramm ist am 3. April 2020 in Kraft getreten.

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss beträgt für Jung- und Bestandsunternehmen normalerweise 50 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.

 

Sofortprogramm: 100 Prozent Zuschuss für Beratung zu Wegen aus der Corona-Krise

Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, werden die Beraterkosten bis zu 4 000 Euro zu 100 Prozent bezuschusst. Die Unternehmen müssen nicht in Vorleistung gehen, da der Zuschuss direkt an die Berater ausgezahlt wird.

Die Förderrichtlinie für das Programm wurde entsprechend angepasst. Unter anderem wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4 000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Nürnberg ist Regionalpartner und informiert ihre Mitgliedsunternehmen über den Ablauf des Förderprogramms.

Weitere Hilfestellungen zur Herstellung von Liquidität im Unternehmen

Bitte bereiten Sie Ihr Gespräch mit der Hausbank sorgfältig vor.

Stand: 03.04.2020

Wie bekomme ich einen Corona-Förderkredit? 

Bitte nutzen Sie zuvor weitere Möglichkeiten zur Herstellung von Liquidität in Ihrem Unternehmen wie beispielsweise SoforthilfenKurzarbeitSteuerstundungen und unsere weiteren Hinweise zur Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen.

Antworten und Ausfüllhilfe zur Corona-Soforthilfe

Stand: 29.03.2020

Das Land Hessen hat per 29.3.2020 alle wichtigen Antworten zur Corona-Soforthilfe zusammengestellt und auf der Internetseite https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen/wichtige-antworten-zur-corona-soforthilfe veröffentlicht.
Auf dieser Internetseite sind nun alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Soforthilfen veröffentlicht.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereiten. Wir bitten Sie, Folgendes unbedingt zu beachten:
• Für den Antrag auf Soforthilfe müssen Sie einige Unterlagen und Informationen als Datei bereithalten.
• Sie müssen die Dokumente als Scan oder Foto hochladen.
• Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags möglichst einfach zu machen, wurde die Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ erstellt. Bitte schauen Sie zuerst dort hinein, bevor Sie den Antrags-Dialog starten
In der Anleitung finden Sie auch den Link zum Online-Antrag.
Es ist wichtig, dass Sie diese Reihenfolge beachten. So kommen Sie am schnellsten zu Ihrer Soforthilfe.

Bevor die Soforthilfe beantragt werden kann, sollten die PDF-Ausfüllhilfen beachtet und bearbeitet werden:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/Ausf%C3%BCllhilfe%20zum%20Corona-Soforthilfe-Antrag_RPK_20-03-29_0.pdf

Damit Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen, wurde sich für ein Online-Antragsverfahren entschieden. Dies funktioniert am besten, wenn Sie alle erforderlichen Informationen schon zur Hand haben, wenn Sie die Seite aufrufen. Nachfolgende Unterlagen werden als Datei benötigt, bitte entsprechend einscannen. Erst wenn die nachfolgende Checkliste komplett

Checkliste (benötigte Unterlagen in Dateiform):

o Vorjahresumsatz
o Personalausweis oder Reisepass oder Ihr entsprechendes anderes Ausweisdokument
Steuerunterlagen
als Einzelunternehmer:
  o Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
bei mehreren Unternehmen:
  o Ihren letzten Feststellungsbescheid
bei Personengesellschaften:
  o Ihren letzten Feststellungsbescheid
bei Kapitalgesellschaften:
  o Ihren letzten Umsatzsteuerbescheid
  o (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung
  o bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten:
  o Zusätzlich Ihre letzte Lohnsteueranmeldung
o Steuernummer
o Anschrift
o Telefonnummer
o E-Mail-Adresse
o Firmenkonto mit IBAN,
o BIC und Name der Bank
o Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit
o Betrag Ihres Liquiditätsengpasses

Auf der Seite des Landes Hessen befindet sich auch eine Anleitung für den richtigen Scan der Dokumente, zu finden unter
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/200327_faq_technischehilfe_0.pdf

Schon jetzt können Sie sich informieren, wie Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe stellen und alle nötigen Unterlagen vorbereiten. Den Link zum Online-Formular finden Sie ab 30.3. im PDF Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag.

Eine weitere hilfreiche Unterlage stammt vom HIHK und kann hier heruntergeladen werden   PDF-Dokument

_______________________________________________________________________________________________________

Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel

 
Stand: 27.03.2020
Anträge auf  Förderung sind zu richten an das Regierungspräsidium Kassel.
Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel abrufbar und direkt online ausfüllbar unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe
 

Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge können Sie frühestens ab Montag, 30. März 2020 und nur beim Regierungspräsidium Kassel stellen unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe.
 
Wichtig: Die Beantragung erfolgt ausschließlich online, von formlosen Anträgen per E-Mail, Post oder Telefax ist abzusehen.
 
Das hessische Soforthilfeprogramm ergänzt das Programm des Bundes: es ist daher nur ein Antrag erforderlich, um sowohl die Landes- als auch die Bundesmittel zu beantragen.
Für Fragen zum Antragsprozess (Information und Beratung) stehen die Kammern gerne zur Verfügung, sobald es möglich ihnen ist, Sie konkret zu beraten.
 
Wir bitten um Verständnis, dass aktuell noch keine verbindlichen Details zum Antragsverfahren vorliegen.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft) mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Förderberechtigte gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können.
Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Höhe der Förderung

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:
  • bis zu.  5 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
 
Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind durch Eidesstattliche Versicherung zu bestätigen. Die Bewilligungsbehörde behält sich eine Überprüfung der Angaben im Antragsformular und der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Obergrenze für die Höhe der Förderung ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. In diesem Fall legt die Bewilligungsbehörde einen geringeren Festbetrag fest. Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall werden auf den vorgesehenen Zuschuss angerechnet.
Unabhängig davon ist eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der COVID-19-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässe im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben möglich.
 
 

Download: Checkliste und Anträge für Unternehmen

____________________________________________________________________________________________________________

 

Klein- und Kleinstunternehmen erhalten bis zu 15.000 Euro

(aktualisiert: 23:03.2020  20:57 Uhr)

Das Kabinett hat ein umfangreiches Rettungspaket für die Wirtschaft beschlossen. Darunter auch Zuschüsse für Kleinstunternehmen.

"Das in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Hilfspaket zeigt die Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit der Bundesregierung, in dieser Extremsituation alles zu tun, um bislang gesunde und stabile Betriebs- und Marktstrukturen über die Krise hinweg zu retten", sagte ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer. Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen seien notwendig, sachgerecht und angemessen. Die dafür notwendige massive Ausweitung der Nettoneuverschuldung sei eine "alternativlose Vorauszahlung auf ein dann wieder gesundes Land", fügte er hinzu.

Kabinett beschließt nie dagewesenen Nachtragshaushalt

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Notwendigkeit der umfangreichen Maßnahmenpakete. "Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin", sagte Scholz. Die Regierung wolle sich gleich zu Anfang mit aller Kraft gegen die Krise stemmen, um dem Gesundheitssystem zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Das Kabinett habe deshalb einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieser soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit das möglich ist, muss der Bundestag eine Notfallregelung der Schuldenbremse in Kraft setzen.

Zuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bis zehn Beschäftigte

Das Geld soll auch kleinen Unternehmen zur Verfügung stehen. "Der Schutzschirm für die kleinen Unternehmen und die Selbständigen ist beispiellos in der deutschen Nachkriegsgeschichte", sagte Altmaier. Die Bundesregierung gebe bis zu 50 Milliarden Euro aus, um zu verhindern, dass der kleine Mittelstand wegbreche. So sollen Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten für drei Monate einen einmaligen Betrag von 9.000 Euro erhalten. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen es 15.000 Euro sein. Sie sollen damit in der Lage sein, Mieten, Pachten oder auch Leasingraten zu bezahlen.

Zuschüsse nur für Corona-geschüttelte Unternehmen

Voraussetzung dafür sei, dass die Zahlungsschwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückgingen. Sollte ein Vermieter die Miete um mehr als 20 Prozent kürzen, dürften die nicht verbrauchten Zuschüsse auch über zwei weitere Monate verwandt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck daran, dass die Gelder so schnell wie möglich ausbezahlt würden. "Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein", hieß es weiter. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes solle das Geld ab nächster Woche für die Länder zur Verfügung stehen. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, könnten von zinsgünstigen Krediten profitieren, sagte Altmaier weiter. Sie sollen unter einen Schutzschirm schlüpfen dürfen. Insgesamt plane die Regierung dafür rund 500 Milliarden Euro ein.

Weitere Einkommenshilfen für Arbeitnehmer

Mit Blick auf die Bürger sagte Scholz, es werde alles getan, um deren Einkommen zu sichern. Wer jetzt wegen der Corona-Krise sehr wenig verdiene, solle auch ohne vorhergehende Vermögensprüfung unkompliziert Grundsicherung beantragen können. Außerdem werde das Kurzarbeitergeld erhöht, was viele Milliarden Euro koste. Daneben sollten Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht arbeiten könnten und finanzielle Einbußen hätten, vom Staat finanziell entlastetet werden. Ein entsprechender Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas solle ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, betonte Scholz. Dabei werde die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen gewährt und sei auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2016 Euro begrenzt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Die Auszahlung übernehme der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen könne. Allerdings gelte die Regelung nicht für Zeiten, in denen die Einrichtungen wegen der Schulferien ohnehin geschlossen seien.

(Quelle: Deutsche-Handwerks-Zeitung.de)

Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Corona-Krise trifft auch die Wirtschaft in unserem Geschäftsgebiet hart. Umsätze brechen von heute auf morgen ein, Läden mussten per Dekret schließen, wir alle schalten auf Krisenmodus. Die Bundesregierung hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Bewältigung der Krise unterstützt werden sollen. Wir möchten Sie in dieser Phase aktiv begleiten und über die staatlichen Maßnahmen informieren.

Ihre Ansprechpartner bei den regionalen Banken sind auch in der dieser nicht planbaren Situation gerne für Sie da, Sie begleiten und suchen mit Ihnen nach Lösungen. 

Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus stellt auch in unserer Region viele Unternehmen aktuell schon vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Die regionalen Kreditinstitute sind mit den mittelständischen Kunden traditionell eng verbunden und stehen Ihnen auch in diesen herausfordernden Zeiten als verlässliche Partner zur Seite.

Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht zum einen die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen vor, wie die KfW-Kredite, aber auch Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Diese staatlichen Unterstützungsangebote werden derzeit noch weiterentwickelt, konkrete Einzelheiten werden in den nächsten Tagen kommuniziert.

Wir haben Ihnen deshalb Informationen zu den Maßnahmen zusammengestellt, die Sie bereits jetzt ergreifen können.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?

Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

·         KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

·         KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

·         KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro

Folgende staatliche Maßnahmen stehen zur Verfügung:

Kurzarbeitergeld

Die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt. Die Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag dafür finden Sie hier:

Anzeige über Arbeitsausfall   (http://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf)

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Bitte sprechen Sie hier Ihren Steuerberater an.

Zur Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Steuerberater und Bank können Sie ganz bequem das DIFIN-Verfahren nutzen.

Wir informieren

Die drei Hauptsäulen des Maßnahmen-Pakets zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus:

Wir werden für Sie tätig!

  • Ihre Hausbank unterstützt Sie bei der Beantragung der Liquiditätshilfen.
    Hinweis: Eine direkte Antragstellung bei der KfW und bei der WIBank ist nicht möglich.

  • Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Berater, bitte per Telefon oder E-Mail - bitte von persönlicher Kontaktaufnahme absehen.

  • Ihr Berater bespricht mit Ihnen die Situation und erarbeitet kurzfristig eine Finanzierungslösung.

 Was können Sie im Vorfeld schon tun?

  • Bereiten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen vor: Jahresabschluss 2018, BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenlisten
  • Notieren Sie Änderungen und das aktuelle Verhalten im Bereich Ihrer Auftraggeber/Lieferanten.
  • Halten Sie die Ausfälle/Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter fest
  • Erstellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten Wochen/Monate unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzänderungen/des Auftragsbestandes
  • Vereinbaren Sie einen Telefontermin mit Ihrem Ansprechpartner um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wichtige Hinweise:

Eine wesentliche Voraussetzung der Banken und beteiligten Förderinstitute ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähigkeit mehr erreichen und z.B. auch vor dem aktuellen Krisenereignis keinen Zugang zu den Programmen hatten, steht dieser Weg auch jetzt vermutlich nicht offen.

Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen

Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen.

So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Auch so können die hessischen Unternehmen entlastet werden. 

Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen. 

Bitte beachten Sie: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie stellen über Ihre Hausbank den Antrag bei der WIBank. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen dort nicht angenommen werden. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können die Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden.

  1. Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
    Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter:
    wibank.de/kfk

  2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
    KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich:
    wibank.de/guw 

  3. Bürgschaften
    bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bb-h.de/corona/. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/oder die Hotline 0611 1507-77.

  4. Landesbürgschaften
    Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:
    wibank.de/landesbuergschaften 

 https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html