wir haben die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen für die Gewerbebetriebe im Wirtschaftsraum Baunatal zum Anlass genommen, uns mit einen offenen Brief an die Baunataler Kommunalpolitik zu wenden. Den Inhalt können Sie hier nachlesen.
Aktuelle Hinweise zur Corona-Krise
(Stand 07.05.2020)
Einleitung
Die Corona-Pandemie hat Hessen vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem von uns viel abverlangt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben durch ihre Opferbereitschaft und ihr diszipliniertes Verhalten dazu beigetragen, dass wir jetzt Lockerungen der Maßnahmen ergreifen können. Hier gelten der große Dank und die Anerkennung der Hessischen Landesregierung insbesondere den zahlreichen Helfern. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen dürfen wir nur mit äußerster Besonnenheit mit den sicher an vielen Stellen ersehnten Lockerungen umgehen. Um den Menschen stufenweise wieder ihren gewohnten Alltag ermöglichen zu können, bedarf es allerdings enger Rahmenbedingungen. Wir müssen Eigenverantwortung übernehmen, indem wir weiter aufeinander Acht geben und uns gegenseitig schützen. Gegenüber Risikogruppen tragen wir alle eine besondere Verantwortung. Die tragenden Säulen sind
ABSTAND, HYGIENE UND NACHVERFOLGUNG.
Wir müssen sorgsam sein und Abstands- und Hygieneregeln befolgen. Um die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, haben wir ein System zur Kontaktnachverfolgung aufgebaut, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen. Für besonders betroffene Regionen halten wir mobile Einheiten des Landes zur Kontaktnachverfolgung bereit. Die Testkapazitäten werden wir kontinuierlich steigern. Für all diejenigen, die ihrer Eigenverantwortung nicht gerecht werden, halten wir als letztes Mittel Sanktionen bereit. Mit den Lockerungen, die wir uns alle wünschen, geht besondere Verantwortung auf jeden Einzelnen von uns über. Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung für alle. Jeder hilft bei der Eindämmung der Pandemie, indem er sich an die Regeln hält.
Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind und waren immens. Unsere Arbeitnehmer, Selbständigen, kleineren und mittleren Betriebe bis hin zu den (Groß-) Unternehmen, die durch die Krise finanzielle Einbußen hinzunehmen haben, werden wir weiterhin unterstützen. Auch hier gilt es, möglichst bald stufenweise zu einem Normalbetrieb zurückzufinden. Selbstverständlich auch hier nur unter der Voraussetzung wirksamer Hygienekonzepte und im Rahmen einer akzeptablen Entwicklung der Neuinfektionen.
II. Die neuen Regelungen im Einzelnen Grundsätzlich gilt, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.
Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
Das Wichtigste:
Alle Geschäfte in Deutschland können ab dem 9. Mai wieder öffnen, unabhängig von ihrer Größe. Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter wird damit aufgehoben. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin. Infos dazu finden Sie weiter unten.
Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos, Spielhallen und Wettbüros (innen und außen) können ab dem 15. Mai wieder unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten öffnen. Zugelassen ist ein Gast pro 5 Quadratmeter. Tanzlokale und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmern und auf Campingplätzen sind ebenso ab dem 15. Mai wieder erlaubt. Abstands- und Hygieneregeln sind auch hier zwingend einzuhalten. Darüber, wie diese im Detail aussehen, informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen bekannt sind.
Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen.
Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen.
Personen aus zwei verschiedenen Haushalten sollen sich wieder treffen dürfen.
KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit elf bis 249 Mitarbeitern
Stand: 14.04.2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Die wichtigsten Eckpunkte des KFW-Schnellkredits sind:
für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
10 Jahre Laufzeit
100 % Risikoübernahme durch die KfW
keine Risikoprüfung durch die Hausbank
Ab dem 15.4. kann der KfW-Schnellkredit beantragt werden.
Sofortprogramm: 100 Prozent Zuschuss für Beratung zu Wegen aus der Corona-Krise
Stand: 03.04.2020
Corona-Sofortprogramm zum Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows"
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Rahmen des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" ein Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aufgelegt. Das Sofortprogramm ist am 3. April 2020 in Kraft getreten.
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss beträgt für Jung- und Bestandsunternehmen normalerweise 50 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.
Sofortprogramm: 100 Prozent Zuschuss für Beratung zu Wegen aus der Corona-Krise
Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, werden die Beraterkosten bis zu 4 000 Euro zu 100 Prozent bezuschusst. Die Unternehmen müssen nicht in Vorleistung gehen, da der Zuschuss direkt an die Berater ausgezahlt wird.
Die Förderrichtlinie für das Programm wurde entsprechend angepasst. Unter anderem wurden folgende Änderungen beschlossen:
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4 000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Nürnberg ist Regionalpartner und informiert ihre Mitgliedsunternehmen über den Ablauf des Förderprogramms.
Bitte bereiten Sie Ihr Gespräch mit der Hausbank sorgfältig vor.
Stand: 03.04.2020
Wie bekomme ich einen Corona-Förderkredit?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien bei der Beantragung eines Corona-Förderkredits (Stand 2. April 2020):
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderdarlehen der LfA und KfW.
Es gilt das Hausbank-Prinzip: Die Förderdarlehen müssen über die Hausbank beantragt werden.
Grundsätzlich gilt, dass neben der Erfüllung der Fördermittelvoraussetzungen eine positive Bonitätsbewertung durch die Bank erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Hausbank einschätzen können muss, ob das Unternehmen über eine positive Fortführungsprognose verfügt.
Kommt eine Kreditvergabe (mit/ohne Haftungsfreistellung) in Betracht, erfolgt eine verpflichtende Prüfung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens.
Auf diese Prüfung basiert letztendlich die Einschätzung der Bank, welche Art von Finanzierung im jeweiligen Fall am besten passt.
Es lassen sich Investitionen und Betriebsmittel über die Förderprogramme finanzieren.
Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit meiner Hausbank vor?
Um der Bank einen umfassenden Überblick über Ihre aktuelle Situation zu geben, sollten Sie in einem kurzen Konzept Ihre Situation nachvollziehbar schildern sowie eine Prognose für die Zukunft machen.
Nachfolgend finden Sie Hinweise, welche Informationen Sie für die Bank mindestens bereit halten sollten und welche Fragen Ihrer Hausbank Sie beantworten können sollten.
Kurzbeschreibung Ihres Geschäftsmodells und Unternehmen (soweit der Hausbank nicht ausreichend bekannt).
Kurze Beschreibung der Corona-bedingten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Wie hoch ist Ihr Finanzierungsbedarf? Bitte erläutern Sie kurz wie Sie diesen ermittelt haben.
Für welchen Zeitraum haben Sie den Finanzierungsbedarf ermittelt?
Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet um die negativen Auswirkungen abzufedern (Kurzarbeit, Steuerstundungen, Soforthilfe, etc.)?
Wie lange werden aus heutiger Sicht die Auswirkungen Ihr Unternehmen negativ beeinflussen?
Gibt es ggf. außer der Corona-Pandemie weitere negative Einflussfaktoren auf Ihr Geschäftsmodell?
Hat Ihr Unternehmen per 31. Dezember 2019 eine positive Fortführungsprognose?
Wie sieht Ihre Prognose für das laufende Jahr aus, insbesondere für die Zeit nach Beendigung der Corona-bedingten Einschnitte?
Wie ist der aktuelle Auftragsstand? Wie war dieser vor Ausbruch der Corona-Krise?
Wieviele Mitarbeiter beschäftigen Sie im Unternehmen?
Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat?
Wie hoch sind die übrigen Fixkosten pro Monat gesamt?
Folgende Unterlagen sollten Sie ergänzend vorlegen können:
Jahresabschluss 2018
falls für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegt: BWA 12/2019, einschließlich Summen- und Saldenliste
Liquiditätsplan für die kommenden 12 Monate
aktuellster Einkommenssteuerbescheid
Selbstauskunft des Unternehmers/Gesellschafters
idealerweise: Rentabilitätsplanung für 2020–2022 (Pflicht bei Unternehmen jünger als 12 Monate)
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind, sollten alternativ zum Jahresabschluss ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (kurz EÜR) für 2018 und 2019 vorlegen können.
Bitte beachten Sie:
Unsere Auflistung soll Ihnen eine erste Hilfestellung bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Da jede Kreditentscheidung individuell erfolgt, können weitere Unterlagen und Informationen für die Entscheidung der Bank erforderlich sein.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereiten. Wir bitten Sie, Folgendes unbedingt zu beachten: • Für den Antrag auf Soforthilfe müssen Sie einige Unterlagen und Informationen als Datei bereithalten. • Sie müssen die Dokumente als Scan oder Foto hochladen. • Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags möglichst einfach zu machen, wurde die Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ erstellt. Bitte schauen Sie zuerst dort hinein, bevor Sie den Antrags-Dialog starten In der Anleitung finden Sie auch den Link zum Online-Antrag. Es ist wichtig, dass Sie diese Reihenfolge beachten. So kommen Sie am schnellsten zu Ihrer Soforthilfe.
Bevor die Soforthilfe beantragt werden kann, sollten die PDF-Ausfüllhilfen beachtet und bearbeitet werden:
Damit Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen, wurde sich für ein Online-Antragsverfahren entschieden. Dies funktioniert am besten, wenn Sie alle erforderlichen Informationen schon zur Hand haben, wenn Sie die Seite aufrufen. Nachfolgende Unterlagen werden als Datei benötigt, bitte entsprechend einscannen. Erst wenn die nachfolgende Checkliste komplett
Checkliste (benötigte Unterlagen in Dateiform):
o Vorjahresumsatz o Personalausweis oder Reisepass oder Ihr entsprechendes anderes Ausweisdokument Steuerunterlagen als Einzelunternehmer: o Ihren letzten Einkommensteuerbescheid bei mehreren Unternehmen: o Ihren letzten Feststellungsbescheid bei Personengesellschaften: o Ihren letzten Feststellungsbescheid bei Kapitalgesellschaften: o Ihren letzten Umsatzsteuerbescheid o (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung o bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER) bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: o Zusätzlich Ihre letzte Lohnsteueranmeldung o Steuernummer o Anschrift o Telefonnummer o E-Mail-Adresse o Firmenkonto mit IBAN, o BIC und Name der Bank o Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit o Betrag Ihres Liquiditätsengpasses
Schon jetzt können Sie sich informieren, wie Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe stellen und alle nötigen Unterlagen vorbereiten. Den Link zum Online-Formular finden Sie ab 30.3. im PDF Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag.
Eine weitere hilfreiche Unterlage stammt vom HIHK und kann hier heruntergeladen werden PDF-Dokument
Anträge auf Förderung sind zu richten an das Regierungspräsidium Kassel.
Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel abrufbar und direkt online ausfüllbar unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe
Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können Sie frühestens ab Montag, 30. März 2020 und nur beim Regierungspräsidium Kassel stellen unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe.
Wichtig: Die Beantragung erfolgt ausschließlich online, von formlosen Anträgen per E-Mail, Post oder Telefax ist abzusehen.
Das hessische Soforthilfeprogramm ergänzt das Programm des Bundes: es ist daher nur ein Antrag erforderlich, um sowohl die Landes- als auch die Bundesmittel zu beantragen.
Für Fragen zum Antragsprozess (Information und Beratung) stehen die Kammern gerne zur Verfügung, sobald es möglich ihnen ist, Sie konkret zu beraten.
Wir bitten um Verständnis, dass aktuell noch keine verbindlichen Details zum Antragsverfahren vorliegen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft) mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Förderberechtigte gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können. Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:
bis zu. 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind durch Eidesstattliche Versicherung zu bestätigen. Die Bewilligungsbehörde behält sich eine Überprüfung der Angaben im Antragsformular und der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Obergrenze für die Höhe der Förderung ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. In diesem Fall legt die Bewilligungsbehörde einen geringeren Festbetrag fest. Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall werden auf den vorgesehenen Zuschuss angerechnet.
Unabhängig davon ist eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der COVID-19-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässe im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben möglich.
Klein- und Kleinstunternehmen erhalten bis zu 15.000 Euro
(aktualisiert: 23:03.2020 20:57 Uhr)
Das Kabinett hat ein umfangreiches Rettungspaket für die Wirtschaft beschlossen. Darunter auch Zuschüsse für Kleinstunternehmen.
"Das in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Hilfspaket zeigt die Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit der Bundesregierung, in dieser Extremsituation alles zu tun, um bislang gesunde und stabile Betriebs- und Marktstrukturen über die Krise hinweg zu retten", sagte ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer. Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen seien notwendig, sachgerecht und angemessen. Die dafür notwendige massive Ausweitung der Nettoneuverschuldung sei eine "alternativlose Vorauszahlung auf ein dann wieder gesundes Land", fügte er hinzu.
Kabinett beschließt nie dagewesenen Nachtragshaushalt
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Notwendigkeit der umfangreichen Maßnahmenpakete. "Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin", sagte Scholz. Die Regierung wolle sich gleich zu Anfang mit aller Kraft gegen die Krise stemmen, um dem Gesundheitssystem zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Das Kabinett habe deshalb einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieser soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit das möglich ist, muss der Bundestag eine Notfallregelung der Schuldenbremse in Kraft setzen.
Zuschüsse für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bis zehn Beschäftigte
Das Geld soll auch kleinen Unternehmen zur Verfügung stehen. "Der Schutzschirm für die kleinen Unternehmen und die Selbständigen ist beispiellos in der deutschen Nachkriegsgeschichte", sagte Altmaier. Die Bundesregierung gebe bis zu 50 Milliarden Euro aus, um zu verhindern, dass der kleine Mittelstand wegbreche. So sollen Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten für drei Monate einen einmaligen Betrag von 9.000 Euro erhalten. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen es 15.000 Euro sein. Sie sollen damit in der Lage sein, Mieten, Pachten oder auch Leasingraten zu bezahlen.
Zuschüsse nur für Corona-geschüttelte Unternehmen
Voraussetzung dafür sei, dass die Zahlungsschwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückgingen. Sollte ein Vermieter die Miete um mehr als 20 Prozent kürzen, dürften die nicht verbrauchten Zuschüsse auch über zwei weitere Monate verwandt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck daran, dass die Gelder so schnell wie möglich ausbezahlt würden. "Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein", hieß es weiter. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes solle das Geld ab nächster Woche für die Länder zur Verfügung stehen. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, könnten von zinsgünstigen Krediten profitieren, sagte Altmaier weiter. Sie sollen unter einen Schutzschirm schlüpfen dürfen. Insgesamt plane die Regierung dafür rund 500 Milliarden Euro ein.
Weitere Einkommenshilfen für Arbeitnehmer
Mit Blick auf die Bürger sagte Scholz, es werde alles getan, um deren Einkommen zu sichern. Wer jetzt wegen der Corona-Krise sehr wenig verdiene, solle auch ohne vorhergehende Vermögensprüfung unkompliziert Grundsicherung beantragen können. Außerdem werde das Kurzarbeitergeld erhöht, was viele Milliarden Euro koste. Daneben sollten Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht arbeiten könnten und finanzielle Einbußen hätten, vom Staat finanziell entlastetet werden. Ein entsprechender Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas solle ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, betonte Scholz. Dabei werde die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen gewährt und sei auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2016 Euro begrenzt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Die Auszahlung übernehme der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen könne. Allerdings gelte die Regelung nicht für Zeiten, in denen die Einrichtungen wegen der Schulferien ohnehin geschlossen seien.
Die Corona-Krise trifft auch die Wirtschaft in unserem Geschäftsgebiet hart. Umsätze brechen von heute auf morgen ein, Läden mussten per Dekret schließen, wir alle schalten auf Krisenmodus. Die Bundesregierung hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Bewältigung der Krise unterstützt werden sollen. Wir möchten Sie in dieser Phase aktiv begleiten und über die staatlichen Maßnahmen informieren.
Ihre Ansprechpartner bei den regionalen Banken sind auch in der dieser nicht planbaren Situation gerne für Sie da, Sie begleiten und suchen mit Ihnen nach Lösungen.
Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus stellt auch in unserer Region viele Unternehmen aktuell schon vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Die regionalen Kreditinstitute sind mit den mittelständischen Kunden traditionell eng verbunden und stehen Ihnen auch in diesen herausfordernden Zeiten als verlässliche Partner zur Seite.
Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht zum einen die Ausweitung bestehender Programme für Liquiditätshilfen vor, wie die KfW-Kredite, aber auch Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Diese staatlichen Unterstützungsangebote werden derzeit noch weiterentwickelt, konkrete Einzelheiten werden in den nächsten Tagen kommuniziert.
Wir haben Ihnen deshalb Informationen zu den Maßnahmen zusammengestellt, die Sie bereits jetzt ergreifen können.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Folgende staatliche Maßnahmen stehen zur Verfügung:
Kurzarbeitergeld
Die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt. Die Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Bitte sprechen Sie hier Ihren Steuerberater an.
Zur Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Steuerberater und Bank können Sie ganz bequem das DIFIN-Verfahren nutzen.
Wir informieren
Die drei Hauptsäulen des Maßnahmen-Pakets zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus:
Ihre Hausbank unterstützt Sie bei der Beantragung der Liquiditätshilfen. Hinweis: Eine direkte Antragstellung bei der KfW und bei der WIBank ist nicht möglich.
Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Berater, bitte per Telefon oder E-Mail - bitte von persönlicher Kontaktaufnahme absehen.
Ihr Berater bespricht mit Ihnen die Situation und erarbeitet kurzfristig eine Finanzierungslösung.
Was können Sie im Vorfeld schon tun?
Bereiten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen vor: Jahresabschluss 2018, BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenlisten
Notieren Sie Änderungen und das aktuelle Verhalten im Bereich Ihrer Auftraggeber/Lieferanten.
Halten Sie die Ausfälle/Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter fest
Erstellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten Wochen/Monate unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzänderungen/des Auftragsbestandes
Vereinbaren Sie einen Telefontermin mit Ihrem Ansprechpartner um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wichtige Hinweise:
Eine wesentliche Voraussetzung der Banken und beteiligten Förderinstitute ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähigkeit mehr erreichen und z.B. auch vor dem aktuellen Krisenereignis keinen Zugang zu den Programmen hatten, steht dieser Weg auch jetzt vermutlich nicht offen.
Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen
Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen.
So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Auch so können die hessischen Unternehmen entlastet werden.
Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Bitte beachten Sie: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie stellen über Ihre Hausbank den Antrag bei der WIBank. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen dort nicht angenommen werden. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können die Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden.
Kapital für Kleinunternehmen (KfK) Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: wibank.de/kfk
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: wibank.de/guw
Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bb-h.de/corona/. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/oder die Hotline 0611 1507-77.
Landesbürgschaften Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter: wibank.de/landesbuergschaften